Nutzungsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN


Diese Nutzungsbedingungen (hier: „Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung des Dienstes „GymNet mit SmartWe“ (diese hier insgesamt: „Dienste“) der DigiTurn GmbH, Frankfurt am Main (hier: „DigiTurn“), durch den Nutzer (hier: „Nutzer“). Soweit eine natürliche Person die Dienste nicht im eigenen Namen, sondern in ihrer jeweiligen Rolle als Mitglied einer juristischen Person, insbesondere eines Verbandes oder Vereines nutzt, gilt der Nutzungsvertrag mit DigiTurn als im Namen und mit Wirkung für und gegen die jeweilige juristische Person geschlossen, die insoweit Nutzer im Sinne der vorliegenden Nutzungsbedingungen wird. Soweit der Handelnde zur Stellvertretung der betreffenden juristischen Person nicht berechtigt ist, darf dieser die Dienste nicht nutzen.

Sie können die Nutzungsbedingungen während der Registrierung jederzeit herunterladen und speichern, indem Sie auf folgenden Hyperlink klicken: digiturn.org/nutzungsbedigungen.

Die Nutzungsbedingungen regeln nicht zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. die Anpassung, Implementierung, Hosting, Wartung etc. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden ausgeschlossen.

 
1. Leistungen von DigiTurn; Vertragsschluss

1.1 Der Nutzungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Nutzer mit DigiTurn einen schriftlichen Abonnementvertrag schließt (in der Regel durch Übersendung eines entsprechenden Bestellformulars an DigiTurn und Annahmeerklärung von DigiTurn; hier auch: „Abonnement“ oder „Nutzungsvertrag“). Im Nutzungsvertrag legen die Parteien die vereinbarte Abonnementausprägung, die vom Nutzer zu entrichtende Vergütung, und Laufzeit und Kündigungsrechte fest.

1.2 DigiTurn ermöglicht dem Nutzer, zeitlich befristet auf die Dauer des jeweils vereinbarten Nutzungszeitraumes die Dienste in der jeweils vom Nutzer gewählten und mit DigiTurn vereinbarten Ausprägung (Basis, Professional oder Professional Plus) über das Internet zu nutzen.

1.3 Kernmerkmale und Einschränkungen der Dienste in ihrer jeweiligen Ausprägung ergeben sich aus den unter digiturn.org/lizenzen bereitgestellten Leistungsbeschreibungen und Dokumentationen.

1.4 Der Nutzer erkennt an, dass die Dienste nicht unterbrechungsfrei verfügbar sind. Insbesondere ist eine – besonders kostenintensive – Hochverfügbarkeitslösung in der Preiskalkulation nicht berücksichtigt und wird daher von DigiTurn nicht zur Verfügung gestellt. Unterbrechungen in der Leistungserbringung können insbesondere durch Wartungsarbeiten auftreten. 

2. Pflichten des Nutzers

2.1 Der Nutzer erklärt, dass er durch Speicherung von Daten innerhalb der Dienste weder gegen gesetzliche Bestimmungen noch gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Datenschutzrechte) verstößt. Insoweit stellt der Nutzer DigiTurn von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch DigiTurn ist dadurch nicht ausgeschlossen.

2.2 Der Nutzer versichert zudem, keine Daten innerhalb der Dienste zu speichern, die geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von DigiTurn zu gefährden (z. B. Computerviren).

2.3 Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nr. 2.1 Satz 1 oder Nr. 2.2 ist DigiTurn berechtigt, die rechtswidrigen Daten zu entfernen und/oder den Zugang zu diesen zu sperren. Gesetzliche Schadensersatzansprüche von DigiTurn bleiben unberührt. 

3. Gewährleistung/Instandhaltung

3.1 DigiTurn leistet keinerlei Garantie für die Dienste. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Abschluss des Nutzungsvertrages bestehende Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

3.2 Dem Nutzer ist bekannt, dass es technisch unmöglich ist, einen softwarebasierten Dienst zu 100 % fehlerfrei zu erstellen.

3.3 Der Nutzer erkennt an, dass die Lauffähigkeit und Funktionsfähigkeit der Dienste maßgeblich von dem permanenten Bestehen einer einwandfrei funktionierenden, unterbrechungsfreien Internetverbindung abhängt, für die der Nutzer eigenverantwortlich Sorge zu tragen hat. 

3.4 Es obliegt ausschließlich dem Nutzer festzustellen, ob die Dienste für die vom Nutzer verfolgten Zwecke tauglich sind. DigiTurn gewährleistet nicht, dass die Dienste speziellen, nicht ausdrücklich vereinbarten Zwecken des Nutzer genügt.

3.5 Der Nutzer hat die Dienste unverzüglich nach Erhalt der Zugriffsmöglichkeit zu untersuchen und auf die wesentlichen Grundfunktionalitäten zu testen. Der Nutzer hat DigiTurn über alle festgestellten Störungen oder Fehler unverzüglich in Textform zu unterrichten. DigiTurn wird die vom Nutzer während des vereinbarten Nutzungszeitraums angezeigten Mängel in angemessener Zeit nach deren Anzeige beseitigen. Hierzu kann DigiTurn dem Nutzer auch zumutbare Umgehungsmöglichkeiten (Workarounds) aufzeigen.

3.6 DigiTurn leistet unter keinen Umständen Gewähr für Fehler, die aufgrund der Nichtbeachtung von Bedienungsanweisungen, Veränderung oder Erweiterung der Dienste oder jeglicher anderen Funktionalitätsbeeinflussungen durch den Nutzer, oder durch einen Datenübertragungsfehler aufgrund nicht ausreichender oder mangelhafter Internetverbindung zu den Servern von DigiTurn verursacht werden.

3.7 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 

4. Haftungsbeschränkungen

4.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt. 

4.2 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DigiTurn nur bei der Verletzung solcher Pflichten, die die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen sollen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (hier: „Kardinalpflichten“). In Fällen einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinal-pflichten ist die Haftung von DigiTurn begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

4.3 Die Schadensersatzpflicht von DigiTurn ist im Falle von Nr. 4.2 begrenzt auf 100% der Vergütung, die der Nutzer für ein Vertragsjahr des Nutzungsvertrages an DigiTurn gezahlt hat, maximal jedoch auf 25.000 EUR.

4.4 DigiTurn haftet nicht für aufgrund Datenverlusts entstandene Schäden, soweit diese auf eine fehlerhafte oder während der Datenübertragung unterbrochene Internetverbindung zurückzuführen sind. 

4.5 Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in dieser Nr. 4 gelten nicht bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.6 Soweit die Haftung von DigiTurn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DigiTurn.

4.7 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder keine zwingende gesetzliche Sonderregel für die Verjährung von Mängelrechten eingreift, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb eines Jahres gerechnet ab dem haftungsbegründenden Ereignis. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht in den in Nr. 4.5 genannten besonderen Fällen sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von DigiTurn.

5. Rechte Dritter

5.1 Erhebt ein Dritter Ansprüche in Bezug auf die Nutzung der Dienste oder deren Bestandteile gegen den Nutzer, wird der Nutzer DigiTurn unverzüglich in Textform hierüber informieren. Der Nutzer ermächtigt DigiTurn zur Verteidigung gegen die Geltendmachung dieser Ansprüche und/oder zum Abschluss eines Vergleiches nach billigem Ermessen von DigiTurn. Der Nutzer wird DigiTurn sämtliche Informationen und Unterstützungsleistungen geben, die für die Verteidigung gegen die Geltendmachung dieser Ansprüche notwendig sind, und keine eigenen Vergleiche in Bezug auf die Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DigiTurn abschließen.

5.2 DigiTurn haftet keinesfalls für solche Verletzungen von Rechten Dritter, die darauf beruhen, dass (i) die Dienste mit Produkten oder mit Software kombiniert werden, die nicht von DigiTurn oder mit Zustimmung von DigiTurn geliefert werden und über die DigiTurn nicht ausdrücklich schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde, (ii) die Dienste von DigiTurn aufgrund von Anweisungen des Nutzer oder anderer Personen erweitert oder verändert werden, (iii) die betreffenden Handlungen Verletzungen dieser Nutzungsbedingun-gen darstellen oder (iv) der Nutzer eine nicht aktuelle Version der Dienste nutzt. Die Haftung ist jedoch nicht nach dieser Nr. 6.2 ausgeschlossen, wenn der Nutzer nachweisen kann, dass die Rechtsverletzung nicht auf einer der oben genannten Maßnahmen beruht.

6. Geheimhaltung

6.1 Sämtliche Informationen, die eine Partei der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit den Diensten oder den im Rahmen weiterer Verträge zu erbringenden Leistungen zur Verfügung stellt und die in schriftlicher Form ausdrücklich als vertraulich ge-kennzeichnet sind oder nach den Umständen als Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind (hier in Bezug auf diese Geheimhaltungsregeln: „Informationen“), dürfen ausschließlich zu Zwecken dieser Nutzungsbedingungen verwendet werden und müssen vom Empfänger in derselben Weise gegen unberechtigten Zugriff geschützt werden, wie dieser in Fällen von gleicher oder ähnlicher Bedeutung seine eigenen vertraulichen Informationen behandelt. In jedem Fall müssen Informationen jedoch mit angemessener Sorgfalt behandelt werden. Die Informationen umfas-sen unter anderem Daten, Software, Lizenzschlüssel, Passwörter, Kundeninformationen, Produkt- und Marketinginformationen, Produktpläne, Designs, Betaversionen sowie Dokumentationen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bzw. zur eingeschränkten Nutzung der Informationen gilt jedoch nicht für solche Informationen, (i) die öffentlich verfügbar sind, (ii) zu denen die betreffende Partei bereits vor Offenlegung Zugang hatte oder (iii) die diese Partei von Dritten erhalten hat, ohne dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet waren, oder (iv) die diese Partei unabhängig von der jeweiligen Information entwickelt hat. Der Nutzer erkennt an, dass es sich bei der Software, mittels derer DigiTurn die Dienste betreibt, um wirtschaftlich wertvolles Eigentum von DigiTurn handelt, für dessen Design und Entwicklung DigiTurn erhebliche Investitionen und Kosten aufgewendet hat. Software und Dokumentationen gelten auch dann als Informationen, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind. 

6.2 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, darf der Nutzer Dritten den Zugang zu den Diensten weder dauerhaft, noch vorübergehend gewähren. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Zugangsdaten zur Nutzung der Dienste Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, oder öffentlich zugänglich zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, insbesondere die Zugangsdaten (z. B. Passwörter, Benutzernamen etc.) streng geheim zu halten und an einem sicheren Ort vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer verpflichtet sich, DigiTurn unverzüglich schriftlich (E-Mail genügt insoweit) zu informieren, sobald er davon Kenntnis er-langt, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt sind. Für den Fall, dass infolge Verschuldens des Nutzer Dritte durch Verwendung dieser Daten Leistungen von DigiTurn nutzen, haftet der Nutzer gegen-über DigiTurn insbesondere auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

7. Auditrechte und Lizenzprüfung

7.1 DigiTurn ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsrechte zu untersuchen und – auch elektronisch – zu überwachen. Zu diesen Zwecken ist DigiTurn berechtigt, die entsprechenden Räumlichkeiten des Nutzer zu betreten, in denen die Dienste genutzt werden. Der Nutzer wird DigiTurn bei der Untersuchung angemessen unterstützen, z. B. durch die Gewährung des Zugriffs auf Computer und die Beibringung von notwendigen Informationen, etwa zur Anzahl der verwendeten Nutzer, der verwendeten Arbeitsplätze, etc. 

7.2 DigiTurn behält sich vor, die Dienste nach Feststellung einer Verletzung einzuschränken. 

8. Laufzeit/Kündigung

Diese Nutzungsbedingungen gelten bis zum Ablauf des jeweils vereinbarten Abonnements, oder bis sie von einer Partei wirksam aus wichtigem Grund gekündigt sind.

9. Datenschutz

Soweit die von DigiTurn übernommenen Leistungen (nachfolgend: „Leistungen“) auch das Verarbeiten personenbezogener Daten umfassen bzw. erfordern, für die der Nutzer verantwortlich ist, oder eine Zugriffsmöglichkeit von DigiTurn auf solche personen-bezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt dies auf Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.

9.1 Kurzbeschreibung der Auftragsverarbeitung: Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Erbringung der Leistungen.

9.2 Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten, Art der Daten und Kreis der Betroffenen, Orte der Verarbeitung, Datenschutzbeauftragter.

9.2.1 Art und Umfang der Auftragsverarbeitung: Art und Umfang der von DigiTurn zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem vereinbarten Abonnement und der vorliegenden Vereinbarung.

9.2.2 Zwecke der Auftragsverarbeitung: Eine Verarbeitung personenbezogene Daten erfolgt insoweit ausschließlich zu dem Zweck, die Leistungen des Hauptvertrages zu erbringen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist im Übrigen nicht vorgesehen.

9.3 Betroffene Personengruppen: Betroffene Personengruppen, deren personenbezogene Daten Gegenstand der Auftragsverarbeitung sein können, sind Mitarbeiter des Nutzers, Mitglieder des Nutzers, Dienstleister wie z. B. Referenten oder Künstler, Ansprechpartner von Veranstaltungsstätten, sowie freiwillige Helfer (Volunteers).

9.4 Betroffene Kategorien von Daten: Die Auftragsverarbeitung umfasst die folgenden Kategorien personenbezogener Daten: Name, Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, Vereinszugehörigkeit (insb. Vereinsname, Landesturnverband, Kreis/Gau, DTB-Vereinsnummer), DTB-ID, Zahlungsdaten (z. B. Bankverbindung/Konto).

9.5 Staaten und Orte der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Territorium der Bundesrepublik Deutschland. 

9.6 Verantwortlichkeit und Umfang der Weisungsbefugnis: Der Nutzer bleibt auch bei der Auftragsverarbeitung weiterhin Verantwortlicher im Sinne des Art. 4. Nr. 7 DSGVO. DigiTurn verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Nutzers – auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation –, sofern sie nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedsstaaten, dem DigiTurn unterliegt, hierzu verpflichtet ist. Der Nutzer hat insoweit umfassende Weisungsbefugnisse im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Weisungen des Nutzers sind in Textform zu erteilen. In dringenden Fällen können Weisungen ausnahmsweise mündlich erteilt werden. Mündliche Weisungen sind vom Aussteller unverzüglich in Textform zu bestätigen. Ist DigiTurn rechtlich zu einer Verarbeitung verpflichtet, teilt sie dem Nutzer diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. DigiTurn wird den Nutzer unverzüglich informieren, falls DigiTurn der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der DSGVO und des BDSG verstößt. DigiTurn ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung in diesem Fall solange auszusetzen, bis sie durch den Nutzer bestätigt oder geändert wird.

9.7 Vertraulichkeitspflicht: DigiTurn gewährleistet, bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte einzusetzen, die sich schriftlich zur Vertraulichkeit, insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses und der Einhaltung der Pflichten aus dieser Auf-tragsverarbeitungsvereinbarung, verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die betroffenen Mitarbeiter sind zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut zu machen. 

9.8 Technische und organisatorische Datensicherungsmaßnahmen: DigiTurn ergreift gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen, die DigiTurn dem Nutzer auf Anfrage jederzeit in dokumentierter Form mitteilen wird, seinen Anforderungen und Bedürfnissen vor dem Hintergrund der ihn treffenden datenschutzrechtlichen Verantwortung entsprechen. Zur Anpassung an den technischen Fortschritt ist es DigiTurn gestattet, alternativ adäquate technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Die derzeit getroffenen Maßnahmen sind unter digiturn.org/datenschutz abrufbar.

9.9 Subunternehmer: Der Nutzer erteilt DigiTurn hiermit die allgemeine Zustimmung, Unterauftragnehmer (im Folgenden: „Subunternehmer“) in die Leistungserbringung – sei es im Ganzen oder in Teilen – einzuschalten. Die bei Abschluss dieses Vertrags eingesetzten Subunternehmer teilt DigiTurn dem Nutzer auf Anforderung jederzeit in dokumentierter Form mit. DigiTurn informiert den Nutzer ebenso über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Subunternehmer. Der Nutzer hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieser Information über die Änderung aus wichtigem Grund Einspruch gegenüber DigiTurn in Textform zu erheben. Im Falle eines solchen Einspruchs kann DigiTurn nach eigener Wahl (i) die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder (ii) – sofern ihr die weitere Leistungserbringung ohne die beabsichtigte Änderung nicht zumutbar erscheint und eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen nicht vereinbart wird – die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Nutzer aus wichtigem Grund kündigen. Etwaige Subunternehmer sind sorgfältig auszuwählen. DigiTurn hat sich vor dem Einsatz eines Subunternehmers davon zu überzeugen, dass dieser imstande ist, die in dieser Vereinbarung vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen durchzuführen. DigiTurn wird im Wege eines schriftlichen Vertrags sicherstellen, dass die in dieser Vereinbarung vereinbarten Regelungen inhaltlich äquivalent auch gegenüber Subunternehmern gelten. Insbesondere sind dem Subunternehmer inhaltlich dieselben Datenschutz-pflichten aufzuerlegen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Der Subunternehmer muss dazu verpflichtet werden, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchzuführen, die den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen oder darüber hinaus gehen. Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet DigiTurn gegenüber dem Nutzer für die Einhaltung der Pflichten jedes Subunternehmers; Nr. 5 gilt entsprechend. 

9.10 Unterstützung bei der Beantwortung von An-trägen betroffener Personen: Für die Wahrung der Betroffenenrechte ist der Nutzer verantwortlich. So-weit ein Betroffener sich diesbezüglich unmittelbar an DigiTurn wenden sollte, wird DigiTurn dieses Ersu-chen an den Nutzer weiterleiten. DigiTurn wird jedoch den Nutzer auf dessen Wunsch angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen. Die jeweiligen bei DigiTurn entstehenden Kosten und Aufwände sind vom Nutzer zu vergüten.

9.11 Unterstützung bei der Einhaltung der Pflichten des Nutzers: DigiTurn wird den Nutzer unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten auf dessen Wunsch unterstützen. Die jeweiligen bei DigiTurn entstehenden Kosten und Aufwände sind vom Nutzer zu vergüten. DigiTurn verpflichtet sich, Anfragen der Datenschutzaufsichtsbehörden an den Nutzer weiterzuleiten. DigiTurn wird den Nutzer bei der Erstellung erforderlicher Datenschutzdokumentationen sowie bei der Beantwortung von Anfragen von Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen. Die jeweiligen bei DigiTurn entstehenden Kosten und Aufwände sind vom Nutzer zu vergüten.

9.12 Löschung oder Rückgabe nach Abschluss der Verarbeitungsleistung: DigiTurn vom Nutzer übergebene Date einschließlich gefertigter Kopien hat DigiTurn am Ende des Auftragsverhältnisses entsprechend der Weisung des Nutzers zu löschen oder diesem zu übergeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Die Erfüllung der vorgenannten Verpflichtung sind dem Nutzer nach Aufforderung in Textform zu bestätigen. Entstehen aufgrund der Rückgabe oder Löschung der Daten zusätzliche Kosten, so trägt diese der Nutzer. Soweit nach dem Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedsstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht, teilt DigiTurn dem Nutzer dies unter Bezeichnung der betroffenen Daten oder Datenkategorien mit. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von DigiTurn bleiben stets unberührt und gelten hiermit als dem Nutzer mitgeteilt.

9.13 Nachweise und Überprüfungen der Einhaltung der Pflichten durch DigiTurn: DigiTurn ist verpflichtet, dem Nutzer alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung stellen und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen –, die vom Nutzer oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, zu ermöglichen und dazu beizutragen. Inspektionen sind auf eine(1) Prüfung in einem Zeitraum von zwölf Monaten und auf einen zumutbaren Umfang zu beschränken. So-fern im Einzelfall Inspektionen durch den Nutzer oder einem von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein sollten, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. DigiTurn darf die Inspektion von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer üblichen Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden, der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen und sonstiger vertraulicher Informationen von DigiTurn abhängig machen. Sollte der beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu DigiTurn stehen, hat DigiTurn gegen diesen ein Einspruchsrecht. Der aufgrund dieser Ziffer 10.15 bei DigiTurn entstehende Aufwand ist vom Nutzer zu vergüten. 

9.14 Die Laufzeit dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung richtet sich nach der Laufzeit der Nutzungsbedingungen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Sachrecht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand Frankfurt am Main.

10.2 Die Vertragssprache ist Deutsch. 

10.3 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform in Form einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde; das gilt auch für die Änderung oder den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

10.4 Abweichend von Nr. 11.3 behält sich DigiTurn das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Sollte DigiTurn diese Nutzungsbedingungen ändern, wird DigiTurn dem Nutzer eine Mitteilung über die Änderung zur Verfügung stellen. DigiTurn verpflichtet sich, den Nutzer in dieser Mitteilung über die Änderung und das Recht des Nutzers, einer solchen Änderung schriftlich innerhalb einer Frist von drei Wochen zu widersprechen, zu informieren. Falls der Nutzer nach Zugang einer solchen Mitteilung über eine Änderung und Ablauf der vorgenannten Frist weiterhin die Dienste weiterhin nutzen, ohne der Änderung widersprochen zu haben, gelten mit Ablauf der vorstehend genannten Frist die geänderten Nutzungsbedingungen als verbindlich. Widerspricht der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen, endet das Abonnement automatisch mit sofortiger Wirkung. DigiTurn wird dem Nutzer in einem solchen Fall eine vom Nutzer ggf. bereits für die Restlaufzeit des Abonnements geleistete Vergütung zeitanteilig erstatten.

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